Das FG Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind (Az. 13 K 425/22 E).
Klage gegen Aberkennung des Zweiten Juristischen Staatsexamens erfolgreich
Das OVG Niedersachsen hat einen Bescheid aufgehoben, durch den das Zweite Juristische Staatsexamen der Klägerin für nicht bestanden erklärt wurde. Es lasse sich nicht nachweisen,