Die WPK hat zum Entwurf einer Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen Stellung genommen. Die Verordnung soll die bestehende JAbschlWUV 1970 ablösen und den Anwendungsbereich erweitern. Darüber hinaus werden punktuelle Anpassungen vorgeschlagen, um die Aussagekraft des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen zu erhöhen. Dies begrüßt die WPK.
Kein Schmerzensgeldgeldanspruch wegen Enttäuschung über Hochzeitsfotos
Das LG Köln hatte zu entscheiden, ob einem Hochzeitspaar eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zustehen kann, wenn der beauftragte Hochzeitsfotograf die Hochzeit nur unzureichend