Betreiber von Suchmaschinen müssen fragwürdige Artikel nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die betroffenen Personen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können. Der BGH hat einem Klägerpaar nun Recht gegeben und Google zur Auslistung von Vorschaubildern verpflichtet, denn eine Anzeige der für sich genommen nicht aussagekräftigen Fotos der Kläger als Vorschaubilder ohne jeden Kontext war nicht gerechtfertigt (Az. VI ZR 476/18).
BRAK zum Regierungsentwurf: Mehr Fälle für Amtsgerichte
Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung „die Bürgernähe