OLG Hamm zum Urheberrecht: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt

In einer urheberrechtlichen Streitigkeit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und einem Verlag aus dem Ruhrgebiet hat das OLG Hamm entschieden, dass mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt sind (Az. 4 U 247/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Neustart für die Games-Förderung des Bundes

Das BMWK hat die Richtlinie für die Games-Förderung des Bundes und den dazugehörigen ersten Förderaufruf veröffentlicht. Ab dem 30.12.2024 können neue Anträge auf Förderung gestellt