Höchstbetrag für die Anrechnung einer ausländischen Steuer auf die inländische Steuer nach § 34c EStG ist die festgesetzte und gezahlte ausländische Steuer; dabei gilt eine zeitliche und sachliche Begrenzung, sodass nur die Steuer anrechenbar ist, die auf die im Veranlagungszeitraum bezogenen und in die inländische Veranlagung als „ausländische Einkünfte“ i. S. des § 34d EStG einbezogenen Einkünfte entfällt. So entschied der BFH (Az. I R 8/20).
Effizientere Zollverfahren: Mitgliedstaaten einigen sich auf Reform der EU-Zollunion
Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur EU-Zollreform geeinigt. Damit ist der Weg frei für die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die EU-Kommission