Die WPK weist darauf hin, dass das Hinweisgeberschutzgesetz am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und zum ganz überwiegenden Teil am 02.07.2023 in Kraft tritt.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür