Das FG Münster hat im Verfahren der SAG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft MS Bulk China GmbH & Co. KG gegen das Finanzamt Dortmund-West entschieden, dass zum Feststellungsverfahren 2010 gemäß § 60a der FGO nur die Personen beigeladen werden, die im Streitjahr 2010 Kommanditisten der Klägerin waren und die die Beiladung bis zum 10.10.2023 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beantragen (Az. 12 K 357/18).
Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Betriebsvereinbarung – Workday
Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft