Ist die Internetgeschwindigkeit langsamer als vereinbart, dürfen Anbieter nicht das Sonderkündigungsrecht ausschließen. Das gilt auch für Kunden, die das Entgelt wegen zu geringer Leistung mindern konnten. Ein Hinweis auf das angeblich entfallende Sonderkündigungsrecht in Schreiben der Telekom war irreführend und damit rechtswidrig, entschied das LG Köln (Az. 6 U 76/23).
Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Streamingdiensten zum Wirksamwerden einer Kündigung bei Verwendung von Gutscheinkarten ist unwirksam
Der BGH hat entschieden, dass die von einem Streamingdienstanbieter für Gutscheinkarten verwendete Klausel, nach der eine Kündigung erst in Kraft tritt, sobald das Guthaben vollständig