Aufgrund der Sechsten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19. Dezember 2022 sowie der Aufnahme klarstellender Aussagen zur Behandlung von Darlehen ist lt. BMF eine aktualisierte Gesamtfassung des Anwendungsschreibens zur Mitteilungsverordnung in Form einer Neufassung erforderlich (Az. IV A 3 – S-0229 / 22 / 10002 :002 // IV D 1 – S-0229 / 22 / 10002 :002).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1