Das OLG Frankfurt entschied, dass die Beklagte keine EEG-Umlage für die von ihr betriebene Stromerzeugungsanlage trotz Weiterverteilung an zwei Nutzer zahlen muss. Sie könne sich jedenfalls auf ein Leistungsverweigerungsrecht (§ 104 Abs. 4 EEG 2017) berufen (Az. 24 U 36/22).
Beirat der WPK: Bericht über die Sitzung am 19. Juni 2026
Der Beirat der WPK kam am 19. Juni 2026 zu seiner letzten Sitzung der Amtszeit 2022 bis 2026 zusammen.