Inkassounternehmen treiben von Kunden Zahlungen ein, etwa bei offenen Rechnungen oder unbezahlten Krediten. Die EOS Investment GmbH übernimmt solche offenen Forderungen und beauftragt dafür ihr Schwesterunternehmen, die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. Das OLG Hamburg entschied, dass EOS Investment die Kosten für die Beauftragung der Inkassotätigkeit nicht von den Verbrauchern verlangen darf.
OVG NRW gibt rechtlichen Hinweis zur Rückforderung von Überbrückungshilfe gegenüber Fortuna Düsseldorf
Nachdem das VG Düsseldorf die Rückforderung von etwa 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfen III vom Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf für rechtswidrig erklärt und das Land Nordrhein-Westfalen