Inkassounternehmen treiben von Kunden Zahlungen ein, etwa bei offenen Rechnungen oder unbezahlten Krediten. Die EOS Investment GmbH übernimmt solche offenen Forderungen und beauftragt dafür ihr Schwesterunternehmen, die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH. Das OLG Hamburg entschied, dass EOS Investment die Kosten für die Beauftragung der Inkassotätigkeit nicht von den Verbrauchern verlangen darf.
Aktionsplan zur Elektrifizierung: Rolle von Rechenzentren im Energiesystem
Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan zur Elektrifizierung vorgelegt. Ziel ist es, den Anteil von Strom am Endenergieverbrauch bis 2040 deutlich zu erhöhen und damit die