Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) ist auf marktnahe nichttechnische Innovationen gerichtet. Es war als Pilotprojekt 2019 gestartet worden und wird nun lt. BMWK fortgesetzt und fest etabliert.
Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000)
Das BMF legt die Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2027 fest (Az. IV D 2 – S 1450/00014/005/027).