Das LG Köln hatte zu entscheiden, ob einer Fahrradfahrerin Schadensersatzansprüche gegen den Straßenträger zustehen, wenn sie bei einer sich über die gesamte Fahrbahnbreite erstreckenden etwa 30 cm breiten und etwa 10 cm hohen Teererhöhung stürzt (Az. 5 O 16/23).
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker