Unter ökonomischen Gesichtspunkten bringt die vorgeschlagene neue Rechtsform (GmbH-gebV) lt. IfM Bonn mehr Nach- als Vorteile.
BGH: Auch europäische Anwälte müssen beA nutzen
Der BGH hat eine umstrittene Rechtsfrage geklärt: Auch dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und -anwälte müssen das beA in Deutschland nutzen (Az. IX ZB 1/24). Hierauf weist