Unter ökonomischen Gesichtspunkten bringt die vorgeschlagene neue Rechtsform (GmbH-gebV) lt. IfM Bonn mehr Nach- als Vorteile.
Zur Verantwortung eines Handwerkers für fremdverursachte Werkmängel
Es gehört zu den grundlegenden Rechtsprinzipien, dass nur derjenige, dem ein Fehler zuzurechnen ist, hierfür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Wie schnell ein Handwerker