Wettvermittlungsstellen müssen einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten. Dies hat das VG Düsseldorf entschieden und damit die Klagen einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen (Az. 3 K 3201/21 und 3 K 3202/21).
Mangelnde IT-Infrastruktur und Daten bremsen Einsatz digitaler Zwillinge
Digitale Zwillinge spielen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie eine herausragende Rolle – das sagt die Mehrheit der Unternehmen in einer aktuellen Bitkom-Umfrage. Dazu braucht