Das OVG Sachsen-Anhalt hat Anträgen von Betreibern virtueller Automatenspiele und Online-Poker auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen Nebenbestimmungen zu glücksspielrechtlichen Erlaubnissen zum Teil stattgegeben, die Anträge jedoch hinsichtlich der meisten Nebenbestimmungen abgelehnt (Az. 3 M 11/23 u. a.).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein