Ab 25. Juni 2023 treten neue Regeln für kollektive Rechtsbehelfe in Kraft. Künftig kann eine qualifizierte Einrichtung, etwa eine Verbraucherorganisation im Namen einer Gruppe von Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken Schaden erlitten haben, einen Rechtsbehelf einlegen, um z. B. eine Entschädigung, einen Ersatz oder eine Reparatur zu erwirken.
Uckermark: Bebauungsplan für großflächigen Solarpark ungültig
Der Bebauungsplan der Gemeinde Boitzenburger Land für eine großflächige Photovoltaik-Anlage ist unwirksam. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 2 A 4/23).