Entscheidung über die Berufung zur Kündigung eines Kirchenmusikers der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig

Das LAG Niedersachsen hat die Berufung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig über die Kündigungsschutzklage eines Kirchenmusikers zurückgewiesen (Az. 10 Sa 762/22).

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