Am 29.06.2023 haben sich EU-Parlament und Rat in den Trilogverhandlungen auf eine vorläufige Einigung verständigt. Der finale Text ist noch nicht veröffentlicht, einige technische und politische Termine sollen noch folgen.
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber