Verwaltungsgericht Osnabrück weist Klagen von Lebensmittelmarkt-Betreibern wegen Zwangsbons ab

Das VG Osnabrück hat die Klagen zweier Betreiber von Lebensmittelmärkten anlässlich der Verweigerung der Eichung von Waagen-Kassen-Systemen in den Märkten und eichrechtlicher Beanstandungen dieser Systeme durch den beklagten Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) abgewiesen (Az. 1 A 52/22 u. 1 A 68/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Konjunkturerwartungen hellen sich auf

Nach zwei starken Rückgängen in den vergangenen Monaten hellen sich die Konjunkturerwartungen im Mai wieder auf, der ZEW-Index verbleibt aber weiter im negativen Bereich.