Die Klage von Grundstückseigentümern gegen die Nutzung eines benachbarten Sportplatzes im Landkreis Ahrweiler hatte keinen Erfolg. Sie wurde vom VG Koblenz abgewiesen (Az. 1 K 370/22.KO).
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber