Die Klage von Grundstückseigentümern gegen die Nutzung eines benachbarten Sportplatzes im Landkreis Ahrweiler hatte keinen Erfolg. Sie wurde vom VG Koblenz abgewiesen (Az. 1 K 370/22.KO).
Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000)
Das BMF gibt die Abgrenzungsmerkmale der BpO 2000 zum 1. Januar 2027 bekannt (Az. IV D 2 – S 1450/00014/005/012).