Bis zum 25. Juni hätte Deutschland die Verbandsklagerichtlinie umsetzen müssen. Den Gesetzentwurf gibt es schon. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem