In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Bundesregierung mit einer Vielzahl von Maßnahmen Mühe gegeben, ihre Bürger von hohen Preissteigerungen zu entlasten. Eine neue Studie des IW Köln zeigt, wer in welchem Umfang profitiert hat.
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem