Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Das FG Hamburg entschied, dass dies auch der Fall sein kann, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können (Az. 5 K 190/22).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1