Durch anwaltliche Beratung müssen Mandanten in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich und sachgerecht über einen Vergleich zu entscheiden. Die BRAK weist dazu auf ein aktuelles Urteil des BGH hin (Az. IX ZR 209/21).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür