Bedrohung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung

Die Ankündigung der Tötung des Vermieters verbunden mit der Aufforderung, sich ein Messer geben zu lassen, rechtfertigt die sofortige Beendigung des Mietvertrags. So entschied das AG Hanau (Az. 34 C 80/22 (14)).

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