Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz

Das BVerfG hat am 05.07.2023 dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen (Az. 2 BvE 4/23).

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