Unternehmen können im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit Beschäftigte zeitlich begrenzt in andere EU-Mitgliedstaaten entsenden. Allerdings müssen die Entsendeunternehmen für jedes EU-Land unterschiedliche bürokratische Erfordernisse erfüllen und Meldeportale benutzen. Gerade in den Grenzregionen wünschen sich Unternehmer lt. IfM Bonn mehr Harmonisierung der nationalen Entsenderegeln und -verfahren.
Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
Das BMAS hat am 09.09.2025 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 muss von der Bundesregierung beschlossen werden. Anschließend bedarf sie der Zustimmung