Überlässt der Insolvenzverwalter dem absonderungsberechtigten Gläubiger die der Masse zugehörigen sicherungsübereigneten beweglichen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zur Verwertung und entsteht nachfolgend durch deren Verkauf ein einkommensteuerpflichtiger Gewinn, ist die darauf entfallende Einkommensteuer eine “in anderer Weise” durch die Verwertung der Insolvenzmasse begründete Masseverbindlichkeit. So entschied der BFH (Az. X R 9/20).
Elektronische Kommunikation mit Finanzbehörden – BRAK stemmt sich gegen „heimliches“ beA-Verbot!
Wie sich zeigt, soll an dem “beA-Verbot” bei der Kommunikation mit den Finanzbehörden doch festgehalten werden, denn es taucht in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom