Während einer stationären Reha haben Versicherte gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Anspruch auf Übergangsgeld. Voraussetzungen ist, dass sie unmittelbar vor Beginn der medizinischen Leistung Arbeitslosengeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen haben und Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind. „Unmittelbar vor Beginn“ heißt nicht am Tag zuvor. So entschied das LSG Hessen (Az. L 2 R 61/21).
Heidelberg: Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung
Der VGH Baden-Württemberg hat ein Urteil des VG Karlsruhe bestätigt, wonach einem Kind mit besonderem Förderbedarf ein Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Umfang