Die Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über einen Eheauflösungsantrag hängt davon ab, dass der Antragsteller, der Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaates ist, den Nachweis erbringt, dass er seit mindestens sechs Monaten unmittelbar vor Einreichung seines Antrags einen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat erlangt hat. Die BRAK weist auf ein Urteil des EuGH hin (C-462/22).
Bundestag: Jahressteuergesetz 2024 und Freistellung des Existenzminimums angenommen
Der Bundestag hat am 18.10.2024 in 2./3. Lesung das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) in Form der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Der Finanzausschuss hat noch eine