Corona-Pandemie: Keine Leistungen aus einer sog. Betriebsschließungsversicherung

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass einer Klinik keine Entschädigung gegen ihre Versicherung aus einer sog. Betriebsschließungsversicherung zusteht, wenn die Klinik ihre Leistungen aufgrund der „Fünften Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“ der Hessischen Landesregierung einschränken musste (Az. 2-08 O 210/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten