Das Niedersächsische FG hatte darüber zu entscheiden, ob das Finanzamt die bei Veranlagung in zu geringer Höhe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzten Vorsteuererstattungsbeträge nach formeller Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids korrigieren darf, wenn eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs aufgrund des Risikomanagementsystems im Rahmen der Veranlagung unterblieben war (Az. 9 K 90/22).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese