Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Steuerbefreiung der Klägerin daran scheitert, dass der Personenkreis der Leistungsempfänger nicht nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a KStG beschränkt war (Az. V R 1/21).
Leichter Rückgang: Vollzeitbeschäftigte haben 2023 durchschnittlich 39,8 Wochenstunden gearbeitet
Angesichts des steigenden Bedarfs an Fachkräften wird immer wieder über die Ausweitung der Arbeitszeit diskutiert. In den letzten Jahren ist diese bei Vollzeitbeschäftigten leicht zurückgegangen: