Bei einer sog. Videokonferenz muss lt. BFH für die Beteiligten während der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung nach § 91a Abs. 1 FGO ‑ ähnlich wie bei einer körperlichen Anwesenheit im Verhandlungssaal ‑ feststellbar sein, ob die beteiligten Richter in der Lage sind, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen (Az. V B 13/22).
Viele Mittelständler ziehen sich aus dem US-Geschäft zurück
Die Handels-, Wirtschafts- und Außenpolitik der seit Anfang 2025 amtierenden US-Regierung trifft auch den deutschen Mittelstand. 52 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen