Im Streit um die Herausgabe des 11-jährigen Chihuahua-Rüden „Keks“ erachtete das AG München die Klage einer Münchnerin für überwiegend begründet und verurteilte die Beklagten zur Herausgabe des Hundes (Az. 275 C 1437/23).
Glücksspielrecht Hessen: Kein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit durch Erlaubnispflicht für Wettveranstalter
Das VG Gießen hat mehrere Klagen überwiegend abgewiesen, mit denen jeweils eine Veranstalterin von Sportwetten insbesondere geklärt haben wollte, dass nicht sie selbst, sondern der