Im Streit um die Herausgabe des 11-jährigen Chihuahua-Rüden „Keks“ erachtete das AG München die Klage einer Münchnerin für überwiegend begründet und verurteilte die Beklagten zur Herausgabe des Hundes (Az. 275 C 1437/23).
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses