Keine Festlegung auf Änderung der Beitragsbemessungsgrenze

Im vergangenen Jahr haben lt. Bundesregierung rund 5,4 Millionen Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein monatliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von rund 4.837 Euro erzielt. Was mögliche Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze betrifft, wollte sich die Bundesregierung nicht festlegen.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Alles unter einem Dach ist kein Dachgeschoss

Ein dingliches Wohnrecht muss hinreichend bestimmt bezeichnet sein und den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort entsprechen. Fehlt es hieran, lassen sich aus der Vereinbarung keine Rechte

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im März 2026

Nach der konjunkturellen Belebung Ende vergangenen Jahres hat die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu Jahresbeginn 2026 an Dynamik verloren. Ungeachtet der fortgesetzten Verbesserung der Stimmungsindikatoren