Das LG Karlsruhe hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. stattgegeben und entschieden, dass die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG es künftig zu unterlassen hat, Produkte auf der Verpackung mit den Begriffen „klimaneutral“ bzw. „Umweltneutrales Produkt“ zu bewerben (Az. 13 O 46/22 KfH).
Schaden am Auto des Bruders: Kein Zahlungsanspruch gegen Versicherung nach eigener Schadensregulierung
Das AG München entschied, dass ein Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Erstattung eines von ihm bereits selbst an den Geschädigten gezahlten Schadens gegen seine Haftpflichtversicherung hat