Das LG Karlsruhe hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. stattgegeben und entschieden, dass die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG es künftig zu unterlassen hat, Produkte auf der Verpackung mit den Begriffen „klimaneutral“ bzw. „Umweltneutrales Produkt“ zu bewerben (Az. 13 O 46/22 KfH).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese