Die Satzungsversammlung bei der BRAK hat u. a. darüber beschlossen, wie Berufsausübungsgesellschaften für die Einhaltung des Berufsrechts zu sorgen haben. Diese Änderungen treten zum 01.10.2023 in Kraft.
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses