Das Schreiben zeigt auf, wie die Anwendung von Artikel X
Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 NATO-Truppenstatut für die Besteuerung von Mitgliedern einer Truppe, Mitgliedern eines zivilen Gefolges und Fachkräften nach dem NATO-Truppenstatut, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, unter Berücksichtigung
der bisherigen Rechtsprechung des BFH erfolgt (Az. IV B 4 – S-1311 / 20 / 10002 :009).
WPK zur Kritik an der Weitergabe eines Hinweisentwurfs der Kommission für Qualitätskontrolle
Der Präsident der WPK äußert sich zur Kritik des Verbands für die mittelständische Wirtschaftsprüfung (wp.net) an der Weitergabe eines Hinweisentwurfs der KfQK zur Durchführung und