Das Schreiben zeigt auf, wie die Anwendung von Artikel X
Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 NATO-Truppenstatut für die Besteuerung von Mitgliedern einer Truppe, Mitgliedern eines zivilen Gefolges und Fachkräften nach dem NATO-Truppenstatut, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, unter Berücksichtigung
der bisherigen Rechtsprechung des BFH erfolgt (Az. IV B 4 – S-1311 / 20 / 10002 :009).
Übernahme der Postbank – Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die Deutsche Bank erfolgreich
Das OLG Köln hat eine Entscheidung zur Postbankübernahme durch die Deutsche Bank AG verkündet und dabei den bei ihm anhängigen Klagen ehemaliger Postbankaktionäre gegen die