Schlechtes Wetter allein lässt nach dem Gesetz die fällige Entschädigung für Flugverspätung nicht entfallen. Gewitter, starke Regen- oder Schneefälle seien übliche Ereignisse, mit denen Fluggesellschaften rechnen müssen. So das LG Lübeck (Az. 14 S 33/23).
Vorstand der WPK: Bericht über die Sitzung am 18. Juni 2026
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 18. Juni 2026.