Die Bundesregierung plant nach eigenen Angaben derzeit keine Änderung der Vorschriften zur Beitragsgestaltung in der privaten Krankenversicherung (PKV). Die Vorschriften zum gesetzlichen Beitragszuschlag und zur Überzinsverwendung hätten nach Untersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Beitragsverstetigung im Alter beigetragen.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese