Die fristlose Kündigung ihrer damaligen Geschäftsführerin durch die Klinikum Hochrhein GmbH war unwirksam. So entschied das OLG Karlsruhe und sprach der ehemaligen Geschäftsführerin weitere Vergütungsansprüche zu (Az. 4 U 64/23).
Herbstprognose 2025: anhaltendes Wachstum trotz schwieriger Rahmenbedingungen
Die Herbstprognose 2025 der EU-Kommission zeigt in den ersten drei Quartalen ein Wachstum, das die Erwartungen übertroffen hat. Während die kräftige Entwicklung ursprünglich durch einen