Das LG Offenburg hat entschieden, dass die Betreiberin eines Indoorspielplatzes nicht für den Armbruch einer 5-jährigen Besucherin haftet, den diese durch den Zusammenstoß mit einem rutschenden Kind erlitten hat (Az. 1 S 76/22).
Patient haftet nicht für eine Beschädigung des Zahnarztstuhls
Ein Patient haftet lt. AG München nicht für die Beschädigung des Zahnarztstuhls, wenn er sich lediglich wie üblich auf dem Behandlungsstuhl bewegt hatte. Ein fahrlässiges