Das BMWK weist darauf hin, dass Anwälte, die als prüfende Dritte für Mandanten Corona-Überbrückungshilfen beantragt haben, bis zum 31.08.2023 ihre Schlussabrechnungen einreichen müssen. Die BRAK weist auf die Voraussetzungen hin, um Schlussabrechnungen einreichen zu können.
Kampf gegen Steuerbetrug: Kommission schlägt verstärkte Zusammenarbeit vor
Die EU-Kommission hat eine Änderung vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und den Mitgliedstaaten zu stärken.