Das OLG Düsseldorf entschied, dass die von der beklagten Verkehrsgesellschaft gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist (Az. VI-6 U 1/23).
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).