Der Absturz im Wohnungsbau setzt sich fort. Im Juli klagten 40,3 % der Unternehmen über Auftragsmangel, nach 34,5 % im Juni. Vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 10,8 %. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor.
Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat