Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland haben am 21.08.2023 ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).