Die nordrhein-westfälischen Finanzämter erteilten im Jahr 2022 Erbschaftsteuerbescheide zu 30.405 steuerrelevanten „Erwerben von Todes wegen” mit einem Vermögenswert von insgesamt 12,0 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, verblieben nach Abzug von sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen und Hinzurechnung steuerlich relevanter Vorerwerbe insgesamt 7,4 Milliarden Euro an steuerpflichtigem Erbe.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese