Die nordrhein-westfälischen Finanzämter erteilten im Jahr 2022 Erbschaftsteuerbescheide zu 30.405 steuerrelevanten „Erwerben von Todes wegen” mit einem Vermögenswert von insgesamt 12,0 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, verblieben nach Abzug von sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen und Hinzurechnung steuerlich relevanter Vorerwerbe insgesamt 7,4 Milliarden Euro an steuerpflichtigem Erbe.
BAG zu Zwangsgeld: Vergleich über selbst erstelltes Arbeitszeugnis ist vollstreckbar
Ein Gerichtsvergleich, wonach ein Arbeitnehmer ein Zeugnis erstellen und der Arbeitgeber es nur aus wichtigem Grund ablehnen darf, ist vollstreckbar. Auf diese Entscheidung des BAG