Die Bundesregierung hat am 23.08.2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen.
Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung 2000 (BpO 2000)
Das BMF legt die Abgrenzungsmerkmale zum 1. Januar 2027 fest (Az. IV D 2 – S 1450/00014/005/027).